Gegen queerfeindliche Gewalt

Nimm sie nicht hin. Informier’ dich.

Auf dieser Seite findest du hilfreiche Infos und verschiedene Wege, die du nach einem queerfeindlichen Vorfall gehen kannst. Betroffene von queerfeindlicher Gewalt sind nicht allein. Deshalb #dortMUNDauf

Unsere Informationen beziehen sich vor allem auf den Raum Dortmund, gelten aber auch allgemein.

Was ist queerfeindliche Gewalt?

Wenn jemand dich wegen deiner sexuellen Orientierung oder Geschlechtsidentität bedroht, belästigt, beleidigt oder körperlich angreift, dann ist das queerfeindliche Gewalt. Als betroffene Person kannst du zum Beispiel lesbisch, schwul, bisexuell, trans*, inter* oder queer sein oder auch nur dafür gehalten werden.
 

Queerfeindliche Gewalt ist nicht in Ordnung und strafbar.

Täter*innen können bestraft werden, wenn sie zum Beispiel

  • einen Menschen beleidigen oder anspucken,
  • einem Menschen Gewalt androhen,
  • einen Menschen gegen dessen Willen zu etwas zwingen,
  • einen Menschen im Internet oder im Messenger beleidigen, bedrohen oder erpressen,
  • anzügliche Bemerkungen machen oder grapschen,
  • gegen dessen Willen einen Menschen zu sexuellen Handlungen drängen oder zwingen,
  • einen Menschen schlagen, treten oder anders körperlich angreifen.

Auch andere Handlungen gegen Personen und Organisationen (z. B. Diebstahl, Sachbeschädigung) sind strafbar. Es ist dabei egal, ob du die Täter*innen kennst, mit ihnen befreundet bist oder sie zu deiner Familie gehören oder nicht. Gewalt ist immer falsch. Nimm sie nicht hin. Du bist nicht allein. Hier findest du vertrauliche Hilfe.

Wenn du dir nicht sicher bist, ob du queerfeindliche Gewalt erlebt hast, frag trotzdem bei einer Beratungsstelle nach. Hier kannst du deine Erlebnisse schildern, wirst ernst genommen und bekommst eine vertrauliche Rückmeldung.

80 bis 90 Prozent der queerfeindlichen Straftaten werden bislang nicht angezeigt. Deshalb können sie auch nicht verfolgt und die Täter*innen nicht gefasst werden. Wenn queerfeindliche Straftaten aber angezeigt werden, können die Täter*innen genauso erfolgreich ermittelt werden wie bei anderen Straftaten. In vielen Fällen lohnt es sich deshalb, eine queerfeindliche Tat zur Anzeige zu bringen oder einen Strafantrag zu stellen.

Hier erfährst du noch mehr über queerfeindliche Gewalt.

Was tun im Notfall?

Bring dich in Sicherheit!

Mach andere Menschen auf die Situation aufmerksam durch Rufen oder gezieltes Ansprechen.

Wähle den Notruf 110 der Polizei.

Wenn die bedrohliche Situation vorüber ist und du (oder eine andere Person) verletzt bist:

Suche sofort medizinische Hilfe.

Ruf den Notruf 112 für einen Rettungswagen.

Beratungsstellen

Du bist von queerfeindlicher Gewalt betroffen?

Hier sind verschiedene Stellen, die für dich da sind, wenn du Hilfe brauchst:

Diese Beratungsstellen sind alle kostenlos, vertraulich und auf Wunsch anonym.

Du kannst dich auch an eine*n Therapeut*in und an ein*e Anwält*in deines Vertrauens wenden. Diese musst du aber in der Regel selbst bezahlen.

Nicht mit mir! Ich zeige an.

Nur wenn Polizei und/oder Staatsanwaltschaft von einem queerfeindlichen Gewaltvorfall erfahren, können die Täter*innen ermittelt und gefasst werden. Das kann dazu beitragen, dass das ganze Ausmaß queerfeindlicher Gewalt bekannt wird, dass Täter*innen von weiteren Taten abgehalten werden.

Manche LSBTIQ* machen negative Erfahrungen mit der Polizei oder haben von solchen Erfahrungen gehört. Sie zögern dann, eine Straftat anzuzeigen. Wir zeigen dir daher verschiedene Wege auf, wie du vorgehen kannst.

Queerfeindliche Gewalt erlebt? – Das kannst du tun!

Nimm queerfeindliche Gewalt nicht hin. Informier dich und entscheide selbst, welchen Weg du gehst.

Wichtig: In einer akuten Bedrohungs- oder Gewaltsituation wähle den Notruf 110.

Nur so besteht die Chance, dass weitere Gewalt verhindert und unbekannte Täter*innen sofort ermittelt werden können.

Du wurdest verletzt? Suche so schnell wie möglich medizinische Hilfe. Bitte um einen ärztlichen Bericht, in dem deine Verletzungen dokumentiert sind.

Mach Fotos von deinen beschädigten Sachen. Auch Verletzungen kannst du mit eigenen Fotos dokumentieren. Wenn du noch am Tatort bist, kannst du die Polizei rufen, um Spuren zu sichern. Wenn du im Internet oder per Messenger angegriffen wirst, mach vollständige Screenshots. Selbst wenn du noch nicht sicher bist, ob du den Fall später zur Anzeige bringen willst, schreib auf jeden Fall ein Gedächtnisprotokoll. Hier findest du eine Anleitung.

Du bist mit Gewalterfahrungen nicht allein. Es gibt viele Hilfestellen, die dich bei allen Fragen und Emotionen, die du hast, gezielt unterstützen. Wenn du unsicher bist, kannst du dich beraten lassen und in Ruhe entscheiden, wie du vorgehst. Hier findest du eine Übersicht.

Mit einer Anzeige machst du die Behörden auf eine Straftat aufmerksam. Die Anzeige kannst du jederzeit mündlich oder als Brief bei jeder Polizeidienststelle oder über die Internetwache, aber alternativ auch bei der Staatsanwaltschaft erstatten. Die Behörden müssen sie aufnehmen und dazu ermitteln. Hier kannst du sagen, dass du einen queerfeindlichen Hintergrund vermutest. Wichtig: Dabei musst du deinen vollständigen Namen, dein Geburtsdatum und deine aktuelle Meldeadresse angeben.

Gerade wenn ein Vorfall in der Vergangenheit liegt, und für die Ermittlung von Täter*innen deine eigene Aussage oder die von Zeug*innen notwendig sind, solltest du mit einer Anzeige nicht zu lange warten. Erinnerungen werden mit der Zeit unzuverlässiger. Bei bestimmten Taten musst du außerdem die Verfolgung mit einem Strafantrag einfordern. Das muss innerhalb von drei Monaten geschehen. Wenn die Tat schon deutlich länger zurück liegt, kann sie eventuell verjährt sein.

Einige Straftaten werden nur verfolgt, wenn die betroffene Person das innerhalb von drei Monaten nach der Tat beantragt und einfordert. Beispiele sind Beleidigung, Sachbeschädigung und einfache Körperverletzung. Dafür musst du rechtzeitig einen Strafantrag stellen. Das geht bei der Polizei, bei der Staatsanwaltschaft oder beim Gericht. Wenn du das noch nie gemacht hast, kannst du dich durch eine Opferhilfeeinrichtung oder eine*n Anwält*in beraten lassen. Wenn du einen queerfeindlichen Hintergrund vermutest, sollte das im Strafantrag stehen.

Wichtig: Dabei musst du deinen vollständigen Namen, dein Geburtsdatum und deine aktuelle Meldeadresse angeben.

Hast du den begründeten Verdacht, dass du durch die Anzeige oder den Strafantrag bedroht bist, solltest du dies bei der Anzeigeerstattung oder im Strafantrag bereits mitteilen und eine Begründung nennen. Die Staatsanwaltschaft kann dann entscheiden, dass deine Meldeadresse in der Ermittlungsakte durch eine andere Adresse ersetzt wird, unter der du zuverlässig erreicht werden kannst, zum Beispiel die Adresse deiner*s Anwält*in oder einer Opferhilfeeinrichtung.

Wenn du einen Strafantrag gestellt hast oder wenn die Staatsanwaltschaft bei einer Anzeige ein “besonderes öffentliches Interesse” feststellt, liegt das weitere Vorgehen in ihrer Hand. Wenn ein expliziter queerfeindlicher Hintergrund vermutet wird, wird inzwischen häufig ein besonderes öffentliches Interesse festgestellt. Du wirst dann als betroffene Person im weiteren Verfahren als Zeug*in behandelt.

Wenn du von einem Gericht oder der Staatsanwaltschaft zu einer Vernehmung geladen wirst, bist du verpflichtet, dort hinzugehen. Bei der Polizei gilt das nur, wenn sie dich im Auftrag der Staatsanwaltschaft vernehmen will (im Brief wird auf § 163 Absatz 3 StPO verwiesen). Auch bei einer Vorladung ohne diesen Hinweis kann deine Aussage bei der Polizei die Ermittlungen voranbringen.

Es ist in jedem Fall sehr wichtig, dass du dich vorher über deine Rechte als Zeug*in informierst! Hier findest du eine Übersicht deiner Rechte und möglicher Schutzmaßnahmen. Du hast auch das Recht, dich von einer*m Anwält*in deines Vertrauens begleiten zu lassen. Die Kosten dafür musst du aber in der Regel selbst tragen. Hier erfährst du mehr über den generellen Ablauf des Strafverfahrens. Einen detaillierten Überblick über das Stellen einer Anzeige und deine Rechte im Verfahren bietet auch der Ratgeber von BackUp.

Was kannst du tun, wenn du Zeug*in von queerfeindlicher Gewalt wirst?

Wenn du beobachtest, wie einem anderen Menschen Gewalt angetan wird, dann kannst du dieser Person helfen.

Wichtig im Notfall: Bring dich nicht selbst in Gefahr!

  1. In einer akuten Gewaltsituation oder wenn die Täter*innen noch vor Ort sind: Wähle den Notruf der Polizei 110.

  2. Wenn der Angriff oder die Bedrohung vorbei ist, schau, ob die betroffene Person Hilfe benötigt.

  3. Wird in erster Linie medizinische Hilfe benötigt, wähle den Notruf 112 für einen Rettungswagen.

Deine Beobachtungen können entscheidend dabei helfen, dass Täter*innen gefasst und queerfeindliche Straftaten verfolgt werden.